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ERLÄUTERUNGEN ZUM SICHERHEITS- UND GESUNDHEITS- SCHUTZ KOORDINATOR (SIGEKO)
Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten auf der Grundlage des §19 Arbeitschutzgesetzes die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10 Juni 1998 erlassen.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte zur Vornahme der in der Baustellenverordnung verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.
Dies bedeutet unter anderem für den Bauherrn, dass er einen SIGEKO bestellen muss.
Die Leistungen des SIGEKO nehmen wir gerne für Sie wahr und erstellen alle hierfür notwendigen Unterlagen und prüfen die Einhaltung der Auflagen auf der Baustelle.
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