BAUEN MIT EINEM FREIEN ARCHITEKTEN

Die Arbeit des freien Architekten definiert sich über das Architektenrecht mit
seinen Verordnungen und Gesetzen.

Unter anderem ist dort festgelegt:
Der Architekt ist Sachwalter des Bauherrn. Er übt seinen Beruf nach den Grundsätzen
der freien Berufe aus und muss seine Unabhängigkeit in der Berufsausübung wahren.

Was bedeutet dies nun für Sie als Bauherrn?
Für Sie als Bauherrn sind wir der Sachwalter gegenüber allen Baubeteiligten.

Wir sind aufgrund unserer Berufsordnung verpflichtet, keinerlei Beziehungen
zu z.B. Baugeschäften auszuüben.
Wir sind somit ein unabhängiger Berater, der einzig und allein Ihre Interessen vertritt.

Um Ihnen diesen Sachverhalt noch etwas genauer aufzuzeigen, haben wir für Sie die
10 wichtigsten Gründe für das Bauen mit freien Architekten als pdf erstellt.

WEBER   ARCHITEKTURBÜRO

Fax.: 07426 / 9403-33

Tel.: 07426 / 9403-0

78559 Gosheim

Hörnlestraße 27

 Weber  Architekturbüro

Planer am Bau